Bei einer Überbauungsstudie wird geprüft was auf einer Baulandparzelle realisiert werden kann. In den meisten Fällen wird das maximal mögliche aufgezeigt, weil dies auch den Wert bei einer
Schatzung beeinflusst. Wenn bereits eine Gebäude vorhanden ist, wird dies mit dem gewünschten Raumanspruch auch berücksichtigt.
Die Überbauungsstudie basiert auf dem allgemein geltenden kantonalen und kommunalen Baugesetz. Hierfür wurde die aktuellen Vorschriften vom Kanton und der Gemeinde beigezogen. Nicht
berücksichtigt sind privatrechtliche Angelegenheiten wie z.B. bestehende Dienstbarkeiten. Diese können erst bei der Aushändigung vom Grundstückeigentümer auch mit einbezogen werden.